Die Gründung

Diestedde erhält endgültig eine Freiwillige Feuerwehr

Im Jahre 1927 wurde es endgültig möglich, in Diestedde eine Freiwillige Feuerwehr zu gründen. Das Protokoll der Gründungsversammlung vom 21. August 1927 berichtet darüber folgendes:

Zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr in Diestedde war vom unterzeichneten Amtmann auf heute Nachmittag 5 Uhr in der Wirtschaft Sudholt-Surmann durch öffentliche Bekanntmachung eingeladen.
Nachdem sich in dieser Versammlung zeigt, dass für eine freiwillige Feuerwehr Stimmung war, wurden die Satzungen der freiwilligen Feuerwehr Diestedde verlesen.
Hierauf beschloss die Versammlung die Gründung der freiwilligen Feuerwehr. Als Mitglieder traten bei:

1 Franz Weinekötter 21 Jo. Holthaus
2 Josef Weinekötter 22 Wilh. Kniesburges
3 Wilhelm Oentrup 23 W. Wiglinghoff
4 Gerh. Ringbeck 24 H. Schulze Berlinghoff
5 A. Steinhoff 25 Stephan Sasse
6 H. Göbel 26 Friedrich Henke
7 H. Mester 27 Wellenkötter
8 A. Schniederkötter 28 G. Wulff
9 H. Schliekmann 29 Bernh. Bredenhöller
10 H. Stuer 30 Franz Meier
11 St. Borghoff 31 Franz Schöling
12 H. Laukötter 32 Hermann Hecker
13 B. Schalkamp 33 Bernh. Bredenhöller
14 St. Hunke 34 A. Frielinghaus, inaktiv
15 Ferd. Borghoff 35 Broerken
16 Joh. Peveling 36 Bernh. Diekmann
17 Jo. Schumacher 37 Th. Sudholt
18 Heinrich Beckord 38 ten Berge
19 Arnold Berkensträter 39 Kaspar Hecker
20 Gerh. Grothues    

 

Bei der nun folgenden Vorstandswahl wurden gewählt:
1) Zimmermeister Franz Weinekötter zum Brandmeister mit 31 Stimmen.
2) Schlossermeister Gerh. Ringbeck zum stellv. Brandmeister und gleichzeitig Gerätewart mit 18 Stimmen.
3) Wirt Joh. Peveling zum Schriftführer und gleichzeitig Kassen- und Zeugwart durch Zuruf mit sämtlichen Stimmen.

Die zu 1 - 3 Gewählten nahmen die Wahl an. Die weitere Einteilung der Wehr soll auf der nächsten Hauptversammlung erfolgen.

Die damals geführte Stammrolle der Freiwilligen Feuerwehr Diestedde enthält 23 Namen mit dem Eintrittsdatum vom 21.8.1927. Diese Namen decken sich zum Teil nicht mit denen des Protokolls der Gründungsversammlung. Auch fehlt der Name des Brandmeisters Franz Weinekötter. Die aufgeführten Namen sind: Johann Peveling, Gerhard Ringbeck, Joseph Weinekötter, Bernhard Wellenkötter, Bernhard Kleinheinrich, Stephan Sasse, Gerhard Grothues, Wilhelm Kniesburges, Joseph Holthaus, Heinrich Schulze-Berlinghoff, Bernhard Knubel, Heinrich Broerken, Heinrich Schulze-Düllo, Bernhard Bredenhöller I., Franz Eversloh, Gerhard Wulf, Joseph Silberberg, Franz Schöling, Bernhard Bredenhöller II., Bernhard Drees, Franz Hahne, Franz Knubel und Franz Meier.

 

Am 22. August 1927 gab der Gutsbesitzer August Frielinghaus aus Diestedde, Dorfbauerschaft 2, in der Amtsverwaltung Wadersloh zu Protokoll:
Ich verpflichte mich, meinen Kraftwagen der gegründeten Freiwilligen Feuerwehr in Diestedde jederzeit und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und werde auch die notwendigen Vorkehrungen zum Transport der Spritze und der Geräte am Wagen anbringen. Ich bitte das Weitere wegen des Erlasses der Kraftfahrzeugsteuer für meinen Wagen beim Finanzamt zu beantragen.

Noch an demselben Tage leitete der Wadersloher Amtmann den Antrag an das Finanzamt in Beckum weiter mit dem Bemerken:
Der Antrag des Frielinghaus wird von mir dringend befürwortet.

Das Finanzamt in Beckum schickte den Vorgang am 25. August 1927 mit folgender Stellungnahme zurück:
Nach den ergangenen Bestimmungen ist die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer nur für reine Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen. Durch Anbringung von Haken, Oesen pp. Zum Transport von Schläuchen, Leitern usw. wird der Charakter eines Personenwagens nicht geändert. Ich bin darum nicht in der Lage, dem dortigen Antrage stattzugeben.In Vertretung, gez. (Unterschrift)

 

Am 26. August 1927 teilte der Wadersloher Theodor Kamp dem Landrat in Beckum die vollzogene Gründung der Freiwilligen Feuerwehr in Diestedde mit und unterrichtete ihn über das Ergebnis der Vorstandswahl. Er fügte die beschlossene Satzung in doppelter Ausfertigung bei und bat, der Satzung die Genehmigung zu erteilen und den Zimmermeister Weinekötter zum Brandmeister und den Schlossermeister Ringbeck zum stellvertretenden Brandmeister zu ernennen. Weiter führte der Amtmann aus: Meines Erachtens genügt die Wehr dem vorhandenen Bedürfnis in der kleinen Landgemeinde Diestedde, so dass von der Errichtung einer Brandwehr neben der Freiwilligen Feuerwehr abgesehen werden kann, zumal die jetzige Wehr sich größtenteils aus den Mitgliedern der bisherigen Löschorganisation zusammensetzt. Ich bemerke, dass die Satzung genau der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr in Benteler entspricht, die am 17. 11. 1925 Journal-Nr. 6928 genehmigt ist.

Der Landrat hat dann am 19. September 1927 die Satzung genehmigt und gleichzeitig den Zimmerermeister Franz Weinekötter zum Brandmeister und den Schlossermeister Gerhard Ringbeck zum stellvertretenden Brandmeister ernannt. Es soll hier jetzt der Wortlaut der Satzung folgen.

 

Satzungen der freiwilligen Feuerwehr Diestedde

§ 1
Zweck der freiwilligen Feuerwehr ist die Löschung der in der Gemeinde ausbrechenden Brände, die Rettung von Personen und Eigentum bei Feuersgefahr. Die Löschhilfe für Nachbargemeinden unterliegt der Abmachung mit letzteren. Die Feuerwehr besteht aus Eingesessenen der Gemeinde Diestedde, welche sich durch ihre Stellung wie durch Körperkraft zum Feuerdienste eignen und das 18. Lebensjahr erreicht haben.

§ 2
Die Anmeldung geschieht beim Brandmeister, welcher mit dem Vorstande über die Aufnahme entscheidet. Die Verpflichtung durch Handschlag findet in der nächsten Hauptversammlung statt.
Die Hauptversammlung setzt in ihrer im Januar jeden Jahres stattfindenden Tagung das jeweilige Eintrittsgeld, den Jahresbeitrag sowie die Strafen fest.

§ 3
Die Feuerwehr wählt, gleichfalls in der Januar-Versammlung auf die Zeit von 3 Jahren den aus dem Brandmeister, dessen Stellvertreter und Schriftführer bestehenden Vorstand. Der Stellvertreter ist gleichzeitig Gerätewart, der Schriftführer Kassenwart und Zeugwart. Die Wahl der Abteilungsführer erfolgt durch die Abteilung gleichfalls aus 3 Jahre.

§ 4
Der Brandmeister, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter beruft und leitet die Vorstands- und Hauptversammlungen. Der Gerätewart führt ein vollständiges Verzeichnis sämtlicher Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände und hat dem Brandmeister bzw. dem Vorstande rechtzeitig Mitteilung zu machen, wenn unbrauchbar gewordene Gegenstände ersetzt werden müssen.
Der Schriftführer, Kassen- und Zeugwart führt die Protokolle der Versammlungen und trägt solche in das Protokollbuch ein. Weiter führt er eine Mitgliederliste und besorgt die Kassengeschäfte. Die Rechnungslage erfolgt im Januar jeden Jahres. Gleiche Verpflichtungen liegen ihm hinsichtlich der Dienströcke und der Helme ob.

§ 5
Die Anweisung der Rechnungen erfolgt durch den Brandmeister, welcher sich von der richtigen Inventarisierung durch den Geräte- oder Zeugwart zu überzeugen hat.

§ 6
Der Brandmeister beruft mindestens halbjährlich eine Hauptversammlung und ist verpflichtet, auf Verlangen von mindestens 10 Mitgliedern, welches schriftlich gestellt werden muss, unter einer Tagesordnung eine Versammlung innerhalb 14 Tagen einzuberufen.
Der Brandmeister beruft gleichfalls die Vorstandsversammlungen zu denen die Führer der einzelnen Abteilungen zu laden sind, und führt in denselben den Vorsitz.
Ordnungsmäßig berufene Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

§ 7
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung der eingegangenen Gelder nach Vorschlägen des Vorstandes. Dieselbe beschließt gleichfalls über die Bekleidung, Ausrüstung und Abzeichen.

§ 8
Die Alarmierung erfolgt durch Hotnisten und durch mit Hu.... ausgerüstete Mannschaften.

§ 9
Jedes Mitglied hat seine Bekleidung und Ausrüstung gut aufzubewahren, und bei seinem Austritt dem Zeugwart zurückzugeben.

§ 10
Die Wehr besteht aus:
1. Der Steiger- und Rettungsabteilung
2. Der Spritzenabteilung
3. Der Ordnungsmannschaft.
Die Mitglieder werden den einzelnen Abteilungen durch den Brandmeister nach vorheriger Besprechung mit dem Vorstande und den Abteilungsführern überwiesen.

§ 11
Der Brandmeister bestimmt im Einverständnis mit dem Vorsitzenden unter seiner Leitung abzuhaltenden Übungen sowohl der ganzen Wehr als auch der einzelnen Abteilungen. Übungen der einzelnen Abteilungen können im Einverständnis mit dem Brandmeister von den betreffenden Abteilungsführern angesetzt werden.
Im Brandfalle hat der Brandmeister bzw. dessen Stellvertreter das Kommando.

§ 12
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zu den Übungen besonders zu den Bränden pünktlich zu erscheinen und strengen- und unbedingten Gehorsam gegen die Vorgesetzten zu leisten.
Außerdem hat sich dasselbe im Dienste großer Besonnenheit und Nüchternheit zu befleißigen und allen Anordnungen sowie Satzungsvorschriften nachzukommen.
Alle störenden Handlungen sind zu vermeiden.
Gehorsamsverweigerung hat sofortigen Ausschluss des betreffenden Mitgliedes zur Folge.
Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben von den Übungen gibt dem Abteilungsführer das Recht das Mitglied in der Liste zu streichen.
Es bleibt jedem Mitgliede das Recht nach Beendigung des Dienstes Beschwerde beim Vorstande einzubringen und dessen Entscheidung zu beantragen.

§ 13
Sammelplatz bei Übungen und Bränden ist am Gerätehause; Die Ordnungsmannschaften gehen bei Bränden jedoch sofort zum Brandplatze. Sind bei Ankunft eines Feuerwehrmannes am Gerätehause die Geräte bereits abgefahren, so begibt sich derselbe auf dem kürzesten Wege zur Brandstelle.

§ 14
Die Auflösung der Wehr kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit sämtlicher Mitglieder erfolgen; über das Vereinsvermögen beschließt die letzte Hauptversammlung.
Die Beschlüsse der Hauptversammlungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Diestedde, den 21. August 1927

Franz Weinekötter, Brandmeister
Gerhard Ringbeck, Stellv. Brandmeister
Johann Peveling, Schriftführer


Genehmigt.
Beckum, den 19. September 1927
Unterschrift
Regierungs-Assessor.

 

Im Jahre 1930 hatte die freiwillige Feuerwehr Diestedde folgende Mitglieder:

1 Weinekötter, Franz Brandmeister
2 Ringbeck, Gerhard stellv. Brandmeister
3 Peveling, Johann Schriftführer
4 Weinekötter, Joseph Steigerführer
5 Wellenkötter, Bernhard Steiger
6 Kleineheinrich, Bernhard Steiger
7 Sasse Stefan Steiger
8 Beckord, Heinrich Steiger
9 Grothues, Gerhard Steiger
10 Kniesburges, Wilhelm Steiger
11 Stüer, Heinrich Steiger
12 Holthaus, Joseph Steiger
13 Schlickmann, Georg Spritzenführer
14 Hecker, Hermann Spritzenabteilung
15 Steinhoff, Anton Spritzenabteilung
16 Göbel, Heinrich Spritzenabteilung
17 Schulze Berlinghoff, Heinrich Spritzenabteilung
18 Knubel, Bernhard Spritzenabteilung
19 Bröerken, Heinrich Spritzenabteilung
20 Schulze Düllo, Heinrich Spritzenabteilung
21 Bredenhöller, Bernhard 1. Ordnungsführer
22 Holtmann, Theodor Ordnungsabteilung
23 Eversloh, Franz Ordnungsabteilung
24 Silberberg, Joseph Ordnungsabteilung
25 Nordhoff, Franz Ordnungsabteilung
26 Bredenhöller, Bernhard 2. Ordnungsführer
27 Meier, Franz Ordnungsabteilung
28 Schöling, Franz Ordnungsabteilung
29 Drees, Bernhard Ordnungsabteilung
30 Hahne, Franz Ordnungsabteilung
31 Knubel, Franz Ordnungsabteilung
32 Große-Marke, Anton Ordnungsabteilung
33 Schönefeld, Stefan Ordnungsabteilung